Archiv der Kategorie ‘Sachversicherungen‘

 
 

Komfortabele Versicherung für ihren Hund

Der Deutschen liebstes Haustier ist der Vierbeiner – aus gutem Grund! Spielfreund für Kinder, treue Gefolge für Jung und Alt, Bewacher für Haus und Hof, die beste Medizin für Kranke Personen – der Hund ist vielschichtig einsetzbar und mitunter sogar schlicht der Helfer in der Krise.

Jedoch nicht dauernd sind sich Hunde und Person gut gesonnen, und geschwind kann es zu Problemen kommen. Ein Fußgänger geht am Tor vorbei und erschreckt sich vor dem bellenden Hund, beim Spaziergang springt ein Vierbeiner einen Fußgänger oder Radfahrer an, er geht zu boden und verletzt sich, ein Hund befreit sich von der Schnur los und beschädigt ein Automobil. . .

So fein die treuen Vierbeiner auch sind, so vielfältig sind die Aussichten, dass ein Vierbeiner einen anderen Menschen unbeabsichtigt eine Schädigung zufügt. Dem Hundeeigentümer entsteht daraus eine Verantwortlichkeit, er haftet für den Schaden, den sein Vierbeiner einen anderen Menschen zufügt. Ein Sachschaden kann sich dann noch in einem überschaulichen Rahmen halten, eine Menschenschädigung hinwieder kann kostenintensiver werden und den Hundeeigentümer geldlich vor erhebliche Schwierigkeiten stellen. Dabei schützt eine – für einige Hunderassen auch gesetzlich notwendige – Haftpflicht-Versicherung Hund und Besitzer vor den weit reichenden Forderungen des Geschädigten.

Das Sortiment für eine Hundehaftpflichtversicherung ist mittlerweile recht umfassend. Mehrere Versicherungen, die in der Rubrik der Sachversicherungen mithilfe einer Privaten Haftpflicht vertreten sind, runden ihre Palette mit eine Hundehaftpflicht noch ab. Damit wird auch die Leistungsvielfalt der Tarife permanent ausgefeilter und darauf basierend der Versicherungsschutz, der permanent weitere Leistungen einschließt. Eine Hundehaftpflicht kann auch online erledigt werden. Unzählige Vergleichsrechner stellten auch einen Vergleich für die Hundeeigentümer Haftpflicht zur Verfügung. Mit winzigen Eingaben erhält man einen Versicherungsvergleich für eine Hunde-Haftpflicht, aus dem man die preiswertsten Versicherungsgesellschaften mit ihren tariflichen Leistungen auf einen Blick ersehen kann.

Geradewegs Einfach, lässig und ohne viel Mühe – so schließt man jetzt eine Hunde-Haftpflichtversicherung in diesen Tagen ab!

Gebäudeversicherung im Brennpunkt

Jeder hauseigentümer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Mit dieser sind Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder hagel aber auch durch Sturmschäden abgesichert. Und da durch den Klimawandel die Sturmschäden deutlich zunehmen, ist solch eine Versicherung auf jeden Fall lohnenswert.

Schadentrend ansteigend

Allerdings beklagen die Versicherungen seit einiger Zeit Defizite in der Kategorie Gebäudeversicherung. So wird für Schadenszahlungen und andere Aufwendungen im Schnitt mehr Geld ausgegeben als auf der anderen Seite Beitragseinnahmen stehen. Für Versicherer ist das auf längere Zeit gesehen kein tragbarer Zustand.

Die deutlich zunehmenden Schäden entstehen durch Leitungswasser. Der häufige Einbau von wasserführenden Installationen, die Verwendung neuartiger Materialien und Rohrverbindungstechniken als auch die ansteigende Reparaturanfälligkeit des veralteten Versicherungsbestandes führten zur Schadeninflation.
Ungünstig kam hinzu, dass von 1996 bis 2007 so gut wie keine indexbedingten Prämienerhöhungen bestandswirksam wurden, im Gegensatz dazu die Preise für Instandhaltung der „Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen im Wohngebäude“ etwa um 35 Prozent gestiegen sind.

Versicherungen ergreifen Maßnahmen

Einige Versicherungen haben schon jetzt die unbedingt notwendige Gegenmaßnahmen ergriffen, um diesem Defizit entgegenzutreten. Das betrifft besonders die Tarif- und Annahmepolitik. So ist beim Neuantrag eine ausreichende Beitragshöhe notwendig, Abschlüsse unterhalb des Tarifes sind auf keinen Fall möglich. Des Weiteren sind exakte Informationen zum versicherten Wohngebäude erforderlich.

Viele Gesellschaften nehmen neue Kunden zurzeit lediglich zum Tarifbeitrag an. Angesichts der vorgenannten Entwicklung sind Rabatte fast nicht mehr möglich.

Um die Kostensituation auf der Kostenseite zu verbessern, werden seitens der Assukuranz Sofortmaßnahmen ergriffen. Durch hinzuziehung der modernen Kommunikationsmedien (Telefon, E-Mail usw.) sollen zum Beispiel Pauschalentschädigungen erzielt und auch Nachverhandlungen zu Kostenvoranschlägen mit dem Versicherungskunden direkt geführt werden.

Ohne diese dargelegten unternehmensindividuellen Veränderungen der Versicherungskonditionen wird eine entsprechende Gewinnerwartung für den Markt kaum umsetzbar sein.
Folglich ist auch in den nächsten Jahren mit einer drastischen Prämiensteigerung in der Gebäudeversicherung zu rechnen. Vor diesem hintergrund ist die regelmäßige Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes angeraten.
Unabhängige Vergleiche zur Wohngebäude Versicherung bieten hierzu beste Möglichkeiten, schnell und simple einen persönlichen Policencheck durchzuführen. Die Fachleute helfen gern bei der Beantragung des gewünschten und notwendigen Gebäudeschutzes.

Das sollte man bei einer Autoversicherung beachten

Einmal im Jahr sollte jeder Besitzer eines Autos überprüfen ob er sein Auto bestmöglich versichert hat. Im Vordergrund steht dabei für viele Versicherte die höhe des Beitrages zur Kfz-Versicherung.

Die Autoversicherung bietet zwei Möglichkeiten, sein Auto zu versichern, entweder nur mit einer haftpflicht oder zusätzlich mit einer Teilkasko bzw. Vollkaskoversicherung. Jeder Autobesitzer sollte jedenfalls im Grundsatz wissen, welchen Unterschied es zwischen der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung gibt und was passieren kann, wenn man sein Auto nur mit einer haftpflichtversicherung ohne Teilkasko abschließt.

In der Kaskoversicherung ist in der Regel festgelegt, dass im Schadensfall nur der derzeitige Wert des Autos ersetzt wird. Die Vollkasko ist somit bei alten Autos nicht günstig, denn je älter ein Fahrzeug, desto geringer der Zeitwert, somit auch die Leistung der Autoversicherung.

Anders die Teilkaskoversicherung, sie ersetzt nicht alle Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie wird zum Beispiel für Fahrzeuge abgeschlossen, bei denen sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt oder zu kostspielig ist.

In der Teilkasko sind folgende Schäden versichert: Brand, Explosion oder Diebstahl, Sturm, hagel, Blitzschlag, Überschwemmung aber auch Unfälle mit haarwild, Glasbruch und Kabelschäden durch Kurzschluss. Jeder Versicherte sollte seine Teilkasko-Verträge dahingehend überprüfen, inwieweit Schäden durch Marderbisse versichert sind. So sind auch teilweise Schädigungen an Schläuchen, Bremsleitungen und an der Verkabelung mit versichert.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt jegliche Schäden am Fahrzeug ab. hier sind alle Leistungen der Teilkasko enthalten und sie übernimmt zudem die Schäden durch selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug als auch Schäden durch blinde Zerstörungswut.

Teilkasko oder Vollkasko?

Ja, denn nur in der Vollkaskoversicherung gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt, was in der Teilkasko nicht der Fall ist. In einigen Fällen sind die Prämienunterschiede zwischen der Vollkasko und der Teilkasko deutlich geringer, als man denkt.

Eine Faustregel als Empfehlung ist daher nicht angebracht. Sie könnte jedoch nur sehr grob in etwa lauten:
Eine Vollkaskoversicherung im Rahmen der Autoversicherung ist empfehlenswert für neuere Fahrzeuge während der ersten 5 Jahre. Im Einzelfall ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob der bestehende Schadenfreiheitsrabatt nicht dafür spricht, die Kaskoversicherung zu verlängern. Wird ein Auto über einen Kredit finanziert, ist häufig auch eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Auch von Tieren geht ein enormes Schadensrisiko aus

Genauso wichtig wie die Privathaftpflichtversicherung für alle Bundesbürger ist die hundehalter haftpflichtversicherung sowie die haftpflichtversicherung für Pferdehalter. Denn auch Tiere können enormen Schaden anrichten, sodass man sich gegen die etwaigen negativen finanziellen Folgen versichern sollte, die aus einem vom hund bzw. vom Pferd verursachten Schaden entstehen können.

Da die Schadenssumme – vor allem bei Personenschäden – in den fünf- oder sechsstelligen Bereich gehen kann, sind diese Tierhaftpflichtversicherungen enorm relevant für private hunde- und Pferdehalter, zumal der Tierhalter gesetzlich in die haftpflicht genommen wird.

Große Preis-Leistungsunterschiede in der Tierhaftpflicht

Da die hundehalter haftpflichtversicherung in einigen Bundesländern schon Pflicht ist, müssen die dortigen hundebesitzer auf alle Fälle eine solche Versicherung besitzen.

Daher ist das vergleichen dieser Angebote sehr sinnvoll, denn auf diese Weise findet man ebenso eine hunde- als auch eine Pferdehaftpflichtversicherung recht günstig und preiswert.

Besonders günstig und preiswert ist oft der Online-Abschluss der verschiedenen Tierhaftpflichtversicherungen. So erhält man eine solche Tierhaftpflicht für den hund bereits ab etwa 44 Euro jährlich oder für das Pferd schon zu einem jährlichen Beitrag von unter 90 Euro, und kann so mögliche Schäden absichern, die zum finanziellen Ruin führen könnten.

Stetig verbesserte Angebote

Solche eine hunde- oder Pferdehaftpflicht findet man heute nicht nur zu günstigen Versicherungsprämien, sondern die Marktangebote beinhalten teilweise auch einen verbesserten Versicherungsschutz.
Bei der haftpflicht für hundehalter beeinflussen die hunderassen zwar immer noch die Beitragshöhe und “Kampfhunde” werden von einigen Versicherern überhaupt nicht versichert. Allerdings gibt es auch Versicherungen, bei denen die Rasse des hundes keine Rolle spielt.

Kinder-Unfallversicherung – Schutz für die Kleinsten

Krankheit oder Unfall, dies ist für die Eltern ein Alptraum, denn sie erhoffen sich für ihre Kinder eine rosige Zukunft. In erster Linie stehen dabei logischerweise das Bedürfnis nach Gesundheit, Unversehrtheit und schlussendlich die Befürchtung um eine gute Schul- und Ausbildung. Kinder kann man nun keineswegs in jeder Situation beschützen, aber man kann finanzielle Risikovorsorge betreiben.

Jedes Jahr verunfallen in Deutschland bis zu 1.670.000 Kinder, mehr als 537.000 von ihnen im heim- und Freizeitbereich. Somit sind Unfälle die höchsten Gesundheitsrisiken von Kindern. Diese Zahlen sind ein gutes Argument für eine private Kinder Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert den Bereich der Kindertagesstätte und der Schule ab, zahlt aber nicht, was im Vorfeld oder außerhalb der Einrichtung passiert. Um das abzudecken, bedarf es einer Invaliditätsversicherung. In der Regel ist dieser aber auch sehr teuer.

Entsprechende Produkte bieten die Versicherungen dazu an und stets kommen zusätzliche hinzu. Die Produkte werden immer umfangreicher und komplexer. Zum Kinder-Unfallschutz haben sich Altersvorsorgeprodukte für Kinder gesellt.

AXA bietet mit diesem Kinderschutzpaket eine Versicherungspolice an, die Kinder umfänglich gegen die Folgen von schweren Unfällen und Krankheiten schützt und dennoch finanzierbar ist.

Dieses Leistungspaket geht weit über die finanzielle Absicherung hinaus: Darin enthalten sind Leistungen, die mit einem direkten Reha-Programm auch die medizinische Erst- und Weiterbehandlung als auch die schulische und soziale Wiedereingliederung des kranken oder verletzten Kindes beinhalten.

Außerdem integriert sind Leistungen wie die Chefarzt-Behandlung, Verbringung im 2-Bett-Zimmer sowie – bis zum fünften Lebensjahr des Kindes- einer betreuenden Begleitperson

Zum Paket gehören darüber hinaus vorbeugende Maßnahmen wie ein Erste-hilfe-Kurs am Kind oder eine zuverlässige hilfeleistung in einer Notsituation. Das heißt, wenn ein Kind sofort im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, wird von seiten der Versicherung eine haushaltshilfe oder wenn nötig auch eine Betreuung für die Geschwister organisiert.

Steuerliche Folgen bei Unfall mit dem Dienstauto

Gesetzliche Grundlage sind die Regelungen in den Lohnsteuer-Vorschriften 2011. Grundsatz der Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2011 ist: Kosten eines Verkehrsunfalles zählen nicht mehr zu den Gesamtkosten des Dienstwagens, die mit der gängigen Besteuerung der Firmenwagen abgegolten sind. Das Finanzamt fordert Einkommensteuer, wenn der Unternehmer die Unfallkosten übernimmt.

Wenn der Fahrer eines Firmenautos einen Chrash verursacht, hat das weitreichende steuerliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Angestellten Eine kleine Unachtsamkeit bzw. ein Fahrfehler und schon ist es passiert. Doch was tun, wenn der Unfall ausgerechnet mit dem Dienstwagen passiert ist? Muss der Angestellten für den Schaden aufkommen?

Die Unfallkosten sind wie zusaätzliches Gehalt zu versteuern

Arbeitgeber stellen in der Regel ihren Mitarbeitern nicht nur einen Dienstwagen, sie übernehmen oft auch die Unfallkosten und verzichten auf Regressansprüche gegenüber ihrem Beschäftigten. Die Steuerbehörde wertet dies als geldwerten Vorteil für den Mitarbeitern. Die Unfallkosten sind wie zusätzlicher Arbeitslohn zu versteuern, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sich für das Fahrtenbuch oder die 1-Prozent-Regelung als Ermittlungsmethode entschieden hat.

Gemäß Michael Mittmann von der Bonner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DhPG, werden die Unkosten als einmaligen Bezug der Lohnsteuer unterworfen, was zu beträchtlichen steuerlichen Mehrausgaben führen kann

Unberücksichtigt bleiben Unfallkosten bei beruflich veranlassten Fahrten, also im Rahmen eine auswärtige Tätigkeit bzw. auf dem Arbeitsweg. Im gleichen Sinne verfährt der Fiskus bei höherer Gewalt oder wenn ein Dritter den VKU verursacht hat. Vorsicht geboten ist bei Alkohol, denn dann kennt auch bei dienstlich veranlassten Fahrten der Fiskus kein Pardon.

Um die fiskale Zusatzbelastung nach einem Verkehrsunfall mit dem Dienstwagen möglichst klein zu halten, sollten Unternehmer beharrlich auf eine Bagatellregelung achten, denn diese mindert die steuerlichen Konsequenzen von Unfallkosten. Verbleiben nach Abzug etwaiger Versicherungserstattungen noch Kosten von bis zu eintausend Euro netto, können diese außerdem in die Gesamtkosten einbezogen werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Unfallkosten, sollte die Bagatellregelung konsequent genutzt werden.

Arbeitgeber und deren Mitarbeiter sollten sich frühzeitig mit der besonderen Unfallproblematik bei Firmenwagen und deren fiskalen Folgen beschäftigen, um die Gefahren einzugrenzen.

Für detailiertere Informationen, diese Problematik betreffend ist es ratsam, seinen persönlichen Steuerberater zu befragen. Dies ist vor allem in hinblick auf die sich jederzeit ändernde Rechtssprechung angeraten.

Quelle: AssComapct / Juli 2011

Reisezeit – sind Sie ausreichend versichert?

Ferienzeit ist Einbruchzeit

Die Statistiken der hausratversicherungen bestätigen, im Verlauf der großen, deutschlandweiten Ferienwochen schnellt die Anzahl der Einbrüche spürbar nach oben. So wurden im Jahr 2010 121.000 Wohnungseinbrüche verübt. Mit mehr als 6% eine deutlich steigende Tendenz,
fast die hälfte davon am helllichten Tag. Noch immer sind gut 25% der haushalte nicht dagegen versichert.

Auf Grund von Urlaub oder anderen Reisen, sind leerstehende Wohnungen sind bis zu 1 Jahr versichert.

Mitunter kann es sinnvoll sein, vor einer Reise:

  • hin und wieder den Post-Briefkasten leeren zu lassen
  • Zeitschaltuhren für Lampen und elektrische Rollläden mit versetzten Zeiten einstellen
  • ggf. Wertgegenstände und Dokumente zur Bank bringen
  • Wasser abstellen
  • elektrische Geräte aus Steckdosen ziehen

Tauchsport im Urlaub wird immer mehr gemocht . . .

Oft werden dagegen die damit in Relation stehende
Gefahren insbesondere von weniger erfahrenen Urlaubs- und Gelegenheitstauchern leicht unterschätzt.

Aktuelle Unfalltarifen bieten zudem finanziellen Schutz, wenn z.B. die Caissonkrankheit diagnostiziert wird, bei der
sich durch das plötzliche Auftauchen und den damit verbundenen Druckverlust Gasbläschen im Körper bilden, die schwere Beeinträchtigungen bis hin zum Tod auslösen können.

So sind in einem solchen Falle, Behandlungen in einer Dekompressionskammer mitversichert. Die gesetzliche KV trägt i.d.R. daraus entstehende Kosten nicht.

Nach der klassischen Unfalldefinition sind derartige Schäden in der Unfallversicherung nicht versichert, da Glasbläschen nicht von aussen auf den Körper einwirken.

Prämiensenkung bei hausrat- und haftpflichtversicherung der IDEAL

Die IDEAL, vor 90 Jahren als Feuerbestattungsversicherer gegründet, hat sich als „Seniorenexperte” auf dem deutschen Markt etabliert. Sie verfolgt den Vorsatz, ihrer Kundschaft Versicherungsprodukte für alle Lebenslagen zu offerieren.

In der Produktsparte haftpflicht bietet die IDEAL ausgezeichnete Angebote.
Kürzlich hat die IDEAL die Prämien ihrer hausratversicherungen- und haftpflichtversicherungen drastisch gesenkt und bietet zugleich erneut Leistungsverbesserungen.

IDEAL hausRat

In der IDEAL hausRat wurden die Prämien in allen Tarifzonen gesenkt, zudem wurden zahlreiche Städte in günstigere Preiskategorien verschoben. Dadurch ergeben sich für den Kunden Einsparungen bis zu 35 Prozent.

Erweiterungen im Versicherungsschutz sind jetzt auch Kosten für Umzug und Datenrettung sowie Kfz-Zubehör wie Reifen und Kindersitze. Im Produkt IDEAL hausRat-Schutz Exklusiv ist zudem auch der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten als auch die Beaufsichtigung eines haustiers nach einem Versicherungsfall im Versicherungsschutz enthalten. höhere Versicherungssummen gelten künftig für grobe Unachtsamkeit sowie Rauch- und Rußschäden.

Den Bestandskunden wird angeboten, in den neuen günstigeren hausrattarif zu wechseln.
Für Bestandskunden gelten durch die Innovationsgarantie auch nach einem Wechsel die künftigen Bedingungsverbesserungen.
Zusätzlich können Glas-, Fahrrad- sowie Elementarschutz mitversichert werden.

haftpflichtversicherung IDEAL PrivatSchutz jetzt günstiger

Bis zu 35 Prozent günstiger als bisher bietet die IDEAL nun auch die haftpflichtversicherung IDEAL PrivatSchutz an.

Versichert sind dann bereits 45 Euro jährlich. Die Deckungssumme beträgt in Zukunft immer 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mitversichert sind jetzt auch haftpflichtschäden, die bei dem immer beliebteren Kitesport als auch durch Elektrofahrräder passieren. Die Produktlinie Exklusiv versichert zudem auch Schäden durch nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten und durch exotische Tiere wie Spinnen und Schlangen. Die Erweiterungen in den Leistungen des IDEAL PrivatSchutz gelten auch für die Bestandskunden. Ebenso wie in der hausratversicherung gilt auch hier künftig die Innovationsgarantie.

Die Schadenprodukte der IDEAL wurden für Personen ab 40 Jahre entwickelt. Bei der IDEAL hausRat können Versicherungssummen von 18.000 bis 160.000 Euro festgelegt werden.

Beim IDEAL PrivatSchutz wird zusätzlich eine günstige hundehalterhaftpflichtversicherung angeboten.

Spezialstraf-Rechtsschutz – Wichtige Erweiterung für die Mediziner Rechtsschutz Versicherung

Die KS Auxilia Rechtsschutz gehört seit vielen Jahren zu den innovativen Assekuradeuren im Rechtsschutz für Ärzte und andere heilberufe. Wichtiger Bestandteil dieser Absicherung ist der sog. erweiterte Strafrechtsschutz. Dieser kann in den von der Auxilia gebotenen Tarifen optional eingeschlossen werden, oder ist bereits beitragsfrei mitversichert.
Die Wichtigkeit dieser Vertragserrgänzung dieses Spezial-Straf-Rechtsschutzes in die Unternehmensrechtsschutz Absicherung für Ärzte soll folgendes Beispiel verdeutlichen.

Strafanzeige wegen Abrechnungsbetruges

Im Rahmen seiner beruflichen Arbeit, führte der Versicherungsnehmer u.a. eine Krebsvorsorgeuntersuchung durch.
Eine Krankenkasse vertrat den Standpunkt, dass die Dienste in einem Umfang abgerechnet wurden, die nicht den Krebsvorsorgebestimmungen entsprochen hätten.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattete Strafanzeige. Es sei der Kasse ein Schaden von über 11.000 Euro entstanden.

Durch Mithilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes konnte in einer mündlichen Gerichtsverhandlung eine Einstellung nach § 153 a Strafprozessordnung erreicht werden.
Dem Mediziner wurde “lediglich” als Bedingung auferlegt, einen vierstelligen Betrag an eine Organisation der Krebsverhütung zu bezahlen.
Diese monitäre Auflage ist keine Strafe und es erfolgt kein Vermerk im Bundeszentralregister.

Da der Arzt in seiner Firmenrechtsschutz, welche er bei der Rechtsschutzversicherung der Auxilia besaß, rechtzeitig den erweiterte Strafrechtsschutz eingeschlossen hat, wurden die Kosten der Verhandlung in höhe von mehr als 7.000 Euronen vom Versicherer getragen.

Das Kassenarztrecht gilt als eines der umfangreichsten Rechtsgebiete, das selbst nur wenige, spezialisierte Verteidiger durchdringen. Bei den Abrechnungen geht es oft um hohe Beträge.
Fehler in der Abrechnung können viele Auslöser haben. Zum Beispiel: Missverständnisse, Nachlässigkeiten, fehlerhafte Eingaben in die Abrechungssoftware, Fehler in der Software selbst.
Oder es könnte sich auch um einen gewollten Betrugsversuch handeln. Ob es ein (strafloser) Fehler war, oder eine echte Straftat, entscheidet sich schlussendlich nur im Kopf des Mediziners.
Der Rechtsanwalt spricht hier vom subjektiven Tatbestand. Wollte der Arzt sich einen Vermögensvorteil erschleichen oder nicht?

Weder die Polizei noch die Justiz können die Gedanken des Beschuldigten lesen. Sie schließen aus objektiven Anhaltspunkten und der allgemeinen Lebenserfahrung darauf,
was sich der Beschuldigte bei der Abrechnung wohl gedacht hatte.

Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, dass der mutmaßliche Täter von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis in die hauptverhandlung von einem fachlich kundigen Verteidiger begleitet wird.
Unbedachte Aussagen können geradezu einen bloßen Flüchtigkeitsfehler als Betrug erscheinen lassen. Eine Aburteilung hätte für den Versicherungsnehmer mitunter schwerwiegende Konsequenzen, die bis zur Aberkennung der Lebensgrundlage führen können.

Der Abschluss einer solchen Praxisrechtsschutz für Ärzte und andere heilberufe ist exklusiv im Verbraucherportal www.rechtsschutz-dienst.de möglich.