Archiv der Kategorie ‘Altersvorsorge‘

 
 

Innovative Todesfall-Versicherung ohne Gesundheitsfragen

„ Das Lebensende kam unvorhergesehen“ oder „Viel zu zeitig müssen wir uns Verabschieden“ lauten oft die Startzeilen in den Todesanzeigen, wenn ein Verstorbener mindestens in den Augen der Angehörigen plötzlich und viel zu zeitig verstirbt. Da bleibt für die Angehörigen allerdings nur zu glauben, dass sie dem Verstorbenen eine geschätzte Beisetzung bereiten können und diese auf keinen Fall aus Geldmangel zu versagen droht.
Auf diese Weise kommt es in keiner Weise kaum vor, dass Menschen plötzlich ins Gras beißen und die Verwandtschaft einfach kein Geld hatte, ihm eine geschätzte Beisetzung zu ermöglichen. Der Verstorbene wird dann im engsten Familienkreis ohne Trauerfeier ungenannt beerdigt. Die Berichterstattung vom Tod erreicht die Bekannten erst etliche Wochen hinterher, denen demzufolge eine Verabschiedung schon wegen des fehlendes Grabes keineswegs mehr ermöglicht wird.

Wenn der Tote zuvor eine Sterbegeld-Versicherung abgeschlossen hätte, wäre das alles voraussichtlich in keinster Weise passiert.. Denn eine solche Todesfall-Versicherung hat auf der einen Seite die Bedeutung, den Verlust des Sterbegeldes, das die gesetzlichen Krankenkassen bis Ende 2003 noch gezahlt haben, aufzufangen und andererseits selbstverständlich auch die nahen Verwandten vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Besonders wenn die Familiemitglieder finanziell in keinster Weise auf Rosen gebettet sind, ist der Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung eine wirkliche Notwendigkeit, um dem Verstorbenen eine geachtete Beerdigung zu gewähren.

Somit handelt es sich bei einer Todesfallversicherung um eine Versicherung, die die Leistung nur dann erbringt, sollte der Kunde verenden. Eine Ausschüttung zu Lebzeiten erfolgt nicht. Insoweit ist die Gebühr für die Versicherung auch keineswegs zu hoch. Adressaten für eine solche Versicherung sind deshalb eigentlich ältere Leute, denen die Versicherer auch eine Todesfall-Versicherung ohne Gesundheitsfragen zur Verfügung stellen. Eine Todesfall-Versicherung ohne Gesundheitsfragen können darum ebenso schwer erkrankte oder vom Tod gezeichnete Leute abschließen.

Wer sich für eine Sterbegeld-Versicherung ohne Gesundheitsfragen interessiert, kann diese Versicherung bei so gut wie allen Versicherungsgesellschaften abschließen. Da viele Personen ihren Familienanghörigen die Organisation der Beerdigung bei Eintritt des eigenen Todes keinesfalls aufbürden wollen, bieten auch die Bestatter im Rahmen einer Bestattungsvorsorge eine Todesfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung an.
Die Grundvoraussetzung einer Todesfallversicherung steht so gesehen außer Frage. Interessenten sollten sich bei Fachkundigen informieren und einen Vergleich durchführen.

Neuer Garantiezins – Folgen für die Verbraucher

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) wird die Kalkulationsvorschrift für Lebens- und Rentenversicherungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 ändern und höchstens noch einen Garatiezins von 1,75 Prozent zulassen.

Der neue Zinssatz gilt für alle neue Verträge, die ab 01.01.2012 abgeschlossen werden. Verträge, welche bereits 2011und früher abgeschlossen wurden, gilt weiterhin der höhere Garantiezins von mindestens 2,25 Prozent.

Die weiteren dem Vertrag gutgeschriebene Überschüsse geraten ebenfalls unter Druck. Vorsorglich reduzierten viele Anbieter bereits 2011 die Verzinsung der Verträge.
Es besteht im Ergebnis dieses niedrigen Garantiezinses die Gefahr, dass die Altersvorsorge für den Verbraucher uninteressant wird und insgesamt weniger abgeschlossen wird.

Laut Aussage von Experten, stellt die durch die Politik gewollte lange Niedrigzinsphase pures Gift für die Lebensversicherer und damit vorallem für die so wichtige Altersvorsorge in Deutschland dar. Überwiegend erwirtschaften die Versicherer ihre Renditen aus Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren. Dementsprechend schwer wiegt die derzeitige Niedrigzinsphase auf der Anleihenseite.
Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die einen großen Bestand an Altverträge besitzen und diese Verträge mit den früheren wesentlich höheren Garantiezinsen erfüllen müssen.

Die Verminderung des gesetzlichen Zinses hat ebenfalls Auswirkung auf die Kalkulation der Versicherungspreise. So müssen sich die
Kunden für Neuabschlüsse ab 2012 mit höheren Beiträgen abfinden. Eine Steigerung um etwa 5% wird bereits heute von einigen Anbietern veranschlagt. Neben der Lebensversicherung sind von der Änderung des Garantiezinses auch andere Versicherungsarten betroffen. Auch betroffen sind z.B. die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, die Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Schwere Krankheitenversicherungen.
Wer also den Abschluss einer Rentenversicherung oder einen anderen Vertragsabschluss bei einem Lebensversicherer vorhaben, sollte noch in 2011 eine entgültige Entscheidung treffen. Bezogen auf die Laufzeit des Vertrages sind schnell mehrere 1000 Euro an Prämienzahlungen zu sparen.

Für den Verbraucher bedeudet dies im Bezug auf den Abschluss von Altersvorsorge- und Lebensversicherungsprodukten:
Vor Abschluss eines Vertrages genau prüfen, ob sich nicht ein leistungsfähigerer (Anbieter) findet.”